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Frage

06.11.2006 09:25:48
Hallo,
vielen Dank für Eure sicher wohlgemeinten Rätschläge, mit denen ich allerdings auch nicht viel anfangen kann.
Ich weiß garnicht, warum einige Teilnehmer hier immer wieder von bewußter Gesetzesübertretung ausgehen wollen.Ich halte mich schon an die Gesetze,wie hoffentlich jeder der hier genervt ist auch !! Ich habe jedoch keine 300KG Zuladung und kann auch nicht auflasten.Es gibt jedoch eine tolerierte Grenze der Überladung, um die es mir ging !! Außerdem wäre es wichtig für mich zu wissen,ob die 88 KG Stützlast abgezogen werden!! Hier hatte ich statt solcher Antwort etwas mehr Verständnis und Hilfe erwartet.Ich werde mich in Zukunft nur auf den Gewinn des Bordatlas konzentrieren. Vielleicht kann Herr Weiß für ein lebendiges Forum sorgen. In dieser Art und Weise macht das Forum wenig Sinn und für mich keine Freude. Ich muß mich hier nicht in dieser Art und Weise zurechtweisen lassen.
Schade, ich bin gerade vom WOMO auf WOWA umgestiegen und deshalb so auf Hilfe angewiesen. Vielleicht sollte ein Herr Weiß alle Beiträge lesen, so hätte er aus meinem letzten Beitrag vor einigen Tagen entsprechend entnehmen können !
Dietmar Reichelt

Antwort

06.11.2006 11:45:11
@ Dietmar,
die stützlast wird dem pkw zugerechnet was die anhängelast betrifft.bedeutet wenn du 1300 ziehen darfst und dein w-w 50 kg stützlast bei zgg 1350 hat ist die anhängelast deines pkw im grünen bereich,jedoch werden die 50 kg stützlast nicht dem w-w abgezogen was das zulässige gesamtgewicht betrifft(also nicht aus 1350 1400 machen)
mfg Markus Schmitt

Antwort

08.11.2006 11:03:33
Hallo Dietmar, nicht ärgern, schlucks runter! Wäre schade auf Deine Harzer Grüsse hier im Forum verzichten zu müssen!
Grüsse aus Franken Theo

Antwort

08.11.2006 11:13:12
Du meine Güte Dietmar,
ich beobachte Deine Beiträge schon längere Zeit. Sie sind immer von einer gewissen Bissigkeit geprägt. Bleib´doch einfach mal ein wenig gelassener und vor allem freundlicher! Dann macht dieses Forum Dir und anderen Teilnehmern auch wieder Spaß!
In diesem Sinne freundliche Grüße in den Harz!
Jochen

Antwort

13.11.2006 17:06:07
Hallo Dietmar,
Du solltest einmal auf die Homepage vom ADAC gehen. Da gibt es Faltblätter, die Deine Fragen erklären.
Ausserdem gibt es ja auch Camping Club´s. Und da gibt es eine Vielzahl von bereitwilligen Helfern.
Noch ein Tip. Wenn Du Lust hast, besuche den von meinem Club ausgerichteten Einführungskurs. Lerne Rückwärtsfahren etc. und dann in Theorie, kannst Du mit unserem Experten über Deine Probleme diskutieren. Wenn Du schauen möchtest, da gehe zu www. camping-club-kaiserstuhl.de
Ich weis, es ist sehr weit, aber es gibt auch nette Campingplätze in der Gegend. Und Freiburg und Umgebung ist immer eine Reise wert.
Gruß Ulrich Hertel

Antwort

20.11.2006 10:58:43
Hallo Campingfreund Dietmar,

Deiner Annahme daß es tolerierte Überladungsgrenzen gibt,
muß ich leider widersprechen;
denn es liegt im Ermessen des jeweiligen Beamten ob er bis
5% Überladung nur eine gebührenpflichtige Verwarnung aus-
spricht oder Dich auch noch ausladen läßt;
sicher ist nur daß spätestens ab 5% Überladung ohne
Abladung keine Weiterfahrt genehmigt wird !

Ausserdem daran denken, daß bei einem Unfall die Ver-
sicherung ab jeder Überladung auch die Erstattung reduziert !

Diese Informationen gottseidank noch nicht aus eigener
Erfahrung festgestellt, sondern im EURA Mobil-Forum durch
Mainzer Polizisten mündlich und schriftlich dargelegt !!

Trotzdem weiterhin schöne Camping-Fahrten !