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09.06.2006 08:56:46
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.Zur Promillefrage
hätte ich aber gern die max. Höhe gewußt. Wie mir bekannt ist, sieht diese bei Radfahrern anders aus als bei PKW-Fahrern. (Soll aber nicht heißen, daß ich nur mit Promille fahren will) Harzer Grüße Dietmar
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11.06.2006 11:18:00
0,5 Promille-Grenze
Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr mit 0,5 Promille oder mehr führt, handelt ordnungswidrig und somit rechtswidrig und muss mit den entsprechenden Rechtsfolgen rechnen. Es ist nicht erforderlich, dass bei der Promillefahrt irgendwelche Ausfallerscheinungen zu Tage treten. Allein das Führen eines Kraftfahrzeugs mit 0,5 Promille oder mehr reicht für die Tatbestandsverwirklichung aus. Kleinkrafträder, Mopeds und Mofas sind Kraftfahrzeuge im Sinne des gesetzlichen Tatbestands, nicht hingegen Fahrräder.
1,1 Promille oder mehr
der Fahrer ist unwiderleglich fahrunsicher („absolute Fahrunsicherheit“) und macht sich ohne Hinzutreten sonstiger Umstände strafbar, wenn er im Verkehr ein Fahrzeug führt, bei Fahrrädern ab 1,6 Promille
Ich hoffe Dir mit diesem Auszug aus dem Verkehrsregister eine aureichende Antwort geliefert zu haben .
Gruß aus Lampertheim : Michael Betzga
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12.06.2006 11:26:28
Hallo Michael,
vielen Dank für Deine Antwort. Nun ist noch die Frage offen,
Saxonette = Fahrrad oder Kraftfahrzeug ?
( im Betrieb mit Motor oder Tretbetrieb ohne Motor)
Das konnte bisher selbst ein Polizist mir nicht sagen.
Harzer Grüße Dietmar
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14.06.2006 11:31:46
Hallo,
alles gut und schön.
Bei einem verschuldeten Verkehrsunfall genügt schon 0,3 Promille, dann ist der Führerschein ebenfalls futsch. Sollte man immer im Gedächtnis haben.
Also, ohne Promille fährt es sich besser, vor allem mit einem ruhigen Gewissen.
Schönen Gruß aus dem Hochsauerland