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Frage

08.06.2006 10:27:50
Hallo liebe Camperfreunde,
es ist so still geworden im Forum ! Alle im Urlaub ??
Vielleicht ist jemand online, der folgende Frage beantworten kann :

Wir haben 2 Saxonetten gekauft und würden gern über die
rechtliche Seite im Straßenverkehr etwas erfahren !
Ist das sogenannte Fahrrad mit Benzinmotor grundsätzlich dem Fahrrad gleichgestellt ? Wie ist die Promillegrenze ?
Kann ich ohne Motorunterstützung (Radelbetrieb) auch ohne Versicherungskennzeichen fahren ?

Bitte nur fundierte Antworten, vielen Dank schon jetzt !

Harzer Grüße Dietmar und Susi

Antwort

08.06.2006 21:23:33
Hallo Susanne,
Vorsicht, mit den Promillen!! wirst Du auf dem Fahrrad erwischt ist auch der Führerschein futsch,und mit einem Motor muß das Rad auf öffentlichen Wegen und Plätzen grundsätzlich zum Verkehr Zugelassen zu sein. sonst kanns sehr teuer werden.
Gruß Gerd

Kommentar

08.06.2006 23:07:03
Hallo Susanne,

>>Ist das sogenannte Fahrrad mit Benzinmotor grundsätzlich dem Fahrrad gleichgestellt ? <<
Nein.
Haftpflichtversicherung/Versicherungskennzeichen notwendig. Das Ding muss eine Betreibserlaubnis haben (keine Zulassung).
Eine Saxonette (Fahrrad mit Hilfsmotor am Hinterrad) braucht auch eine Versicherung.

>>Wie ist die Promillegrenze ?<<
Wie sonst auch.
Fahrradunfall mit Alkohol kostet ggf. auch den Führerschein, Punkte usw.

>>Kann ich ohne Motorunterstützung (Radelbetrieb) auch ohne Versicherungskennzeichen fahren ?<<
Können ja, dürfen nein.

Grüsse Thomas

Kommentar

09.06.2006 08:56:46
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.Zur Promillefrage
hätte ich aber gern die max. Höhe gewußt. Wie mir bekannt ist, sieht diese bei Radfahrern anders aus als bei PKW-Fahrern. (Soll aber nicht heißen, daß ich nur mit Promille fahren will) Harzer Grüße Dietmar

Kommentar

11.06.2006 11:18:00
0,5 Promille-Grenze

Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr mit 0,5 Promille oder mehr führt, handelt ordnungswidrig und somit rechtswidrig und muss mit den entsprechenden Rechtsfolgen rechnen. Es ist nicht erforderlich, dass bei der Promillefahrt irgendwelche Ausfallerscheinungen zu Tage treten. Allein das Führen eines Kraftfahrzeugs mit 0,5 Promille oder mehr reicht für die Tatbestandsverwirklichung aus. Kleinkrafträder, Mopeds und Mofas sind Kraftfahrzeuge im Sinne des gesetzlichen Tatbestands, nicht hingegen Fahrräder.
1,1 Promille oder mehr
der Fahrer ist unwiderleglich fahrunsicher („absolute Fahrunsicherheit“) und macht sich ohne Hinzutreten sonstiger Umstände strafbar, wenn er im Verkehr ein Fahrzeug führt, bei Fahrrädern ab 1,6 Promille
Ich hoffe Dir mit diesem Auszug aus dem Verkehrsregister eine aureichende Antwort geliefert zu haben .
Gruß aus Lampertheim : Michael Betzga

Kommentar

12.06.2006 11:26:28
Hallo Michael,
vielen Dank für Deine Antwort. Nun ist noch die Frage offen,
Saxonette = Fahrrad oder Kraftfahrzeug ?
( im Betrieb mit Motor oder Tretbetrieb ohne Motor)
Das konnte bisher selbst ein Polizist mir nicht sagen.
Harzer Grüße Dietmar

Kommentar

14.06.2006 11:31:46
Hallo,

alles gut und schön.
Bei einem verschuldeten Verkehrsunfall genügt schon 0,3 Promille, dann ist der Führerschein ebenfalls futsch. Sollte man immer im Gedächtnis haben.
Also, ohne Promille fährt es sich besser, vor allem mit einem ruhigen Gewissen.
Schönen Gruß aus dem Hochsauerland

Antwort

12.06.2006 15:28:01
Hallo Susanne!

Hier noch eine Antwort zur Promillegrenze beim Fahrrad.
Bei über 1,6 Promille ist der Führerschein in Gefahr und
es wird ein Bußgeldverfahren. Das Fahrrad mit Motor muß versichert sein mit Versicherungskennzeichen, das am Fahrrad angebracht werden muß. Es ist auch eine Betriebserlaubnis erforderlich.
Na dann noch viel Spaß mit dem Fahrrad.

Tschüß Andreas