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Frage

02.11.2005 07:56:26
Hallo Wohnwagenbesitzer,
ich habe meinen WW seit einiger Zeit auf einem Dauerstellplatz am Tegernsee stehen. Nun will die Gemeinde Kreuth eine Zweitwohnungssteuer von mir kassieren, obwohl ich auch bereits Kurtaxe bezahlt habe.
Auch habe ich direkt am Stellplatz keinen Wasser/Abwasseranschluß usw.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Forderung?
Ist diese berechtigt?
Ist das überhaupt rechtlich zulässig, da mein WW ohne feste Vorbauten (nur Vorzelt) und zugelassen ist, so dass ich ihn auch woanders hinziehen könnte?
Eure Meinung würde mich dazu interessieren, oder hat jemand schon Erfahrung mit so etwas gesammelt?

Antwort

02.11.2005 14:30:20
Hallo Manfred Bayer
Ich selbst war noch nicht von dieser Steuer betroffen , aber mehrere Arbeitskollegen mußten diese Steuer auch bei uns bezahlen .Auch eine Gegenwehr mit einem Rechtsanwalt war erfolglos .Es hat auch bei uns eine massive Abwanderung auf Campingplätzen gegeben so das die Betreiber ihren Platz schliesen mußten .Auch hier hatten die Gemeinden nicht nachgegeben . Den Steuertext kann man unter dieser Adresse nachlesen .http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bln/rv/fin/blnzwstg.htm
Auch hatten meine Kollegen den Zweitwohnsitz Steuerlich versucht abzusetzen , was aber nicht geht , da es sich um einen Freizeitwohnsitz handelt und nicht um einen Zweitwohnsitz wegen eines Arbeitsplatzes .
Grüße aus Lampertheim . Michael Betzga

Kommentar

03.11.2005 07:41:57
Hallo Michael Betzga
vielen dank für deine schnelle Antwort.
Wie ich deinen Worten entnehme, wird mir wohl auch nichts anderes übrig bleiben als die Zweitwohnungssteuer zu bezahlen oder mir einen anderen Campingplatz zu suchen.
Nochmals vielen Dank
Grüße aus Allersberg im Frankenland
Manfred Beyer

Kommentar

04.11.2005 12:07:49
Hallo Manfred,

wir waren im Oktober auf dem Campingplatz Brunnen in Schwangau-Brunnen.
Dort war ein Aushang, dass mehrere Camper vom Campingplatz Bannwaldsee eine Klage beim zust�ndigen Verwaltungsgericht gegen die Besteuerung als Zweitwohnsitz eingereicht haben. Camper vom Campingplatz Brunnen k�nnten sich wohl anschliessen.

Ansonsten bleibt wohl nur der Ausweg sich anderweitig nach einem (nicht besteuerten) Campingplatz umzusehen. Leider geht dabei viel geliebtes verloren.
Hier in NRW w�rde das vielfach bedeuten, sich einen Campingplatz im benachbarten Ausland zu suchen. Ob das wohl so gewollt war?????

Gr�sse
Thomas

Kommentar

15.11.2005 08:17:05
Hallo Thomas, danke fuer die Info
gruß Manfred

Antwort

06.11.2005 20:38:34
Hallo Manfred Bayer
Auch ich habe einen Festplatz in Schwangau-Bannwaldsee, wir haben eine Interressengemeinschaft gebildet und sind vor Gericht gegangen, ohne auch nur den Hauch einer Change. Ich gebe jetzt auf und verkaufe meinen Stellplatz, denn es sind sowieso schon sehr hohe Gebühren, auch ohne die Zweitwohnungssteuer. Es haben auf dem Bannwaldseeplatz schon viele abgebaut.

Kommentar

15.11.2005 08:25:55
Hallo Manfred,
vielen dank für deine Info.
Dann erspare ich mir wahrscheinlich den teuren Gang zum Gericht. Ich habe zwar jetzt mal Widerspruch eingelegt, entnehme aber deinem Beitrag, dass er hoechstwahr-scheinlich abgelehnt werden wird.
Sollte das so sein, werde ich mir auch überlegen den Platz (wegen der Kosten) am Tegernsee aufzugeben.
Gruß aus Allersberg im Frankenland
Manfred Beyer