Hallo,
Mängel sind bei einem Wohnmobil nichts unbekanntes. So mußte mein 2000 gekauftes neues Womo 3 x nachgebessert werden, im vergangenen Jahr mußte ich wegen einem beginnenden Feuchtigkeitsschaden ins Werk.
Bei der diesjährigen Dichtigkeitskontrolle wurde nunmehr an der Rückwand ein Feuchtigkeitsschaden festgestellt mit der Folge, das Womo für die veranschlagte Reparaturdauer von 2 Wochen erneut ins Werk zu bringen. Die Erstattung der Fahrkosten oder ein anderweitiger Kostenausgleich wurde mir abgelehnt, obwohl dies bei anderen Fabriken üblich ist. Bei einer einfachen Fahrstrecke von über 200 km bin ich nicht mehr bereit ständig die hohen Spritkosten selbst zu tragen.
Wem ist die Rechtslage bekannt und kann mir hierzu Auskunft geben.
Danke
Hans