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24.09.2005 05:00:48

NEUE FAHRZEUGPAPIERE

Hamburg - Ab dem 4. Oktober wird bei An- oder Ummeldungen eine neue, zweiteilige Zulassungsbescheinigung für Automobile ausgestellt. Teil 1 soll den bisherigen Fahrzeugschein ersetzen, Teil 2 den Fahrzeugbrief. Die alten Papiere müssen aber nicht extra umgetauscht werden, sagte Stephan Immen vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. "Sie behalten ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente nötig wird." Dann erhalten die Autobesitzer bei An-, Um- oder Abmeldung des Wagens neue Papiere.

Wasserzeichen, Mikroschriften und fluoreszierende Fasern sollen die Dokumente fälschungssicher machen. Für die Daten werden europaweit einheitliche Codes verwendet: zum Beispiel "B" für den Tag der Erstzulassung oder "T" für Höchstgeschwindigkeit. Die neuen Papiere würden 70 Cent mehr kosten, sagte Immen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind zulassungsfreie Fahrzeuge wie Leichtkrafträder, Boots- oder Pferdeanhänger. Sie benötigen nur Teil 1 der Zulassungsbescheinigung. Mit der Einführung der neuen Papiere setzt Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 um.

Für die Autohalter bringen die Dokumente nach Ansicht des ADAC "deutliche Nachteile" mit sich. Weil in der neuen Zulassungsbescheinigung nur noch die beiden letzten Halter des Wagens eingetragen werden, "verschwindet die ganze Vita des Autos", sagte ADAC-Sprecher Maximilian Maurer in München. "Ob da ein Unfall verschwiegen wurde, wird man nicht mehr so einfach herausfinden können." Dafür sei es wichtig, alle früheren Besitzer zu kennen. Auch die Reifengröße werde nicht mehr eingetragen, kritisiert Maurer. Es könne passieren, dass ein neuer Besitzer die falschen Reifen aufziehe. "Daraus kann auch ein Sicherheitsrisiko entstehen."