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Frage

31.08.2005 12:14:28
Hatten uns letzten Monat für einen neuen Wohnwagen mit einer Aufbaulänge von 7.22m entschieden.4 Tage vor Lieferung wies uns unser Platzwart darauf hin das laut Campingplatzverordnung eine max.Aufbaulänge von 6.50m gestattet sei.Zum Glück konnten wir unseren Kaufvertrag noch in letzter Sekunde rückgängig machen aber ärgern tu´n wir uns immer noch (wir:2Erw.3Kin.).Meine Frage ist:wer stellt solche kleingedruckten Verordnungen auf ? Die Gemeinden ? Die Stellplätze bieten ausreichend Platz !

Antwort

01.09.2005 00:10:10
Vielleicht ist man ja auf dem Platz der Meinung, alles über 6,50 ist "fahrendes Volk" und das möchte man nicht auf dem Platz haben?
Habt Ihr Euch denn nicht beim Betreiber des Platzes erkundigt ?

claus

Antwort

01.09.2005 05:49:47
Das wäre für mich ein Grund gewesen den Platz zu kündigen. Solche Platzverordnungen sind kleinkariert und kontraproduktiv.

Campingplatzbetreiber sind immer noch die Dilettanten der Tourismusbranche. Gut das wir als Wohnmobilfahrer auf keinen Campingplatz mehr angewiesen sind.

Wo es uns nicht gefällt drehen wir auf der Stelle...und suchen uns einen anderen Platz bzw. Campingplatz!

Antwort

01.09.2005 11:06:09
Diese Bestimmung ist angeblich auf allen Campingplätzen rund um den Möhnesee rechtskräftig,außerdem müßten alle handelsüblichen Wohnwagen eine amtliche Zulassung haben,welches zu 90% bei den Dauercampern nicht der Fall ist.Ausnamen betreff der Aufbaulänge von 6.50m und anderen Vorschriften werden allerdings bei Durchgangscampern gemacht!!