31.08.-08.09.2024

30.08.2024 Preview Day

LEIDENSCHAFT, DIE VERBINDET.

31.08. – 08.09.2024

30.08.2024 Preview Day

Forum für mobiles Reisen

Ihre Plattform zum Austausch von Informationen

Frage

29.08.2005 01:02:51
Der neue Vorschlag vom CIVD, dem selbsternannten Retter der Wohnmobilisten.

Mein Fazit : ältere Wohnmobile werden unverkäuflich !

28.08.2005, 14:26:07 Uhr
Kfz-Steuer für Reisemobile
Exklusiv: Neuer Vorschlag des CIVD
Wiederum als erste Fachzeitschrift berichtet REISEMOBIL INTERNATIONAL, welche neuerlichen Steuerpläne der Herstellerverband verfolgt.

Nach seinem in der Öffentlichkeit viel gescholtenen Vorschlag zur Kfz-Steuer hat der Herstellerverband CIVD auf dem Düsseldorfer Caravan Salon einen weiteren Entwurf zur Kfz-Steuer für Reisemobile vorgelegt. Exklusiv berichtet REISEMOBIL INTERNATIONAL als erste und einzige Fachzeitschrift schon jetzt über diesen Vorschlag.

Dem Entwurf vorausgegangen waren Gespräche im Juli zwischen CIVD und dem hessischen Finanzministerium, das den Verband um einen weiteren Entwurf gebeten hat. Der liegt der Redaktion vor und trägt den Titel: „Vorschlag des CIVD für eine moderate und angemessene Besteuerung von Motorcaravans“. Er bezieht den Hubraum ebenso in die Berechnung ein wie die Emissionswerte nach dem Euro-Schema sowie eine zeitliche Komponente.

Im einzelnen formuliert der CIVD folgende Aspekte:

∑ Abschaffung der Gewichtsgrenzen.

∑ Zeitliche Staffelung bis zum Erreichen eines konstanten Streuersatzes.


∑ Aufteilung in lediglich zwei Hubraummodelle: eines bis einschließlich 3,0 und eines über 3,0 Liter.

∑ Einführung von Anpassungsfaktoren, mit denen ein sachgerechter und verhältnismäßiger Abschlag vom möglichen Steuerhöchstsatz erreicht wird.

Demnach ergäben sich ab 2006 folgende Kfz-Steuersätze (in Euro) für Reisemobile bis einschließlich 3,0 Liter Hubraum:


2006 bis 2008
Euro 0: 338
Euro 1: 328
Euro 2: 240
Euro 3 & 4: 231


2009 bis 2011
Euro 0: 450
Euro 1: 369
Euro 2: 240
Euro 3 & 4: 231


ab 2012
Euro 0: 563
Euro 1: 410
Euro 2: 240
Euro 3 & 4: 231

Reisemobile mit einem Hubraum über 3,0 Liter Hubraum würden so veranschlagt (in Euro):


2006 bis 2008
Euro 0: 507
Euro 1: 492
Euro 2: 361
Euro 3 & 4: 347


2009 bis 2011
Euro 0: 676
Euro 1: 553
Euro 2: 361
Euro 3 & 4: 347


ab 2012
Euro 0: 845
Euro 1: 615
Euro 2: 361
Euro 3 & 4: 347

Wie immer: Gründlich informiert mit REISEMOBIL INTERNATIONAL – deshalb hier das Papier im kompletten Wortlaut:



Kfz-Steuer für Motorcaravans

Vorschlag des CIVD für eine moderate und angemessene Besteuerung von Motorcaravans

Die Caravaningindustrie ist sich der Bedeutung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen für das Leben und die Gesundheit der Menschheit bewusst. Gleichzeitig ist sie der tiefen Überzeugung, dass auch in Zukunft Entwicklungen unterstützungswürdig sind, die nachhaltig geeignet sind, die natürlichen Ressourcen zum Wohle der Menschheit zu erhalten.

Um die Natur an sich und den Wert, den sie für die Branche darstellt, nachhaltig zu sichern, ist der allgemeine Umweltschutz ureigenes Interesse des CIVD. Gemeinsam arbeitet die Branche deshalb an der umweltgerechten Optimierung ihrer Produkte hinsichtlich Produktion, Betrieb und Verwertung. Zahlreiche Aktivitäten wie z. B. die Einführung des Blauen Engel und die damit verbundene Kläranlagenverträglichkeit von Sanitärzusätzen oder umweltgerechte Entsorgung von Altfahrzeugen belegen dies.

Besteuerung von Motorcaravans
Durch die Aufhebung von § 23 Absatz 6a StVZO sind Motorcaravans über 2,8 t in besonderem Maße betroffen, da die bisher geltende günstige Gewichtsbesteuerung wegfällt und die Kfz-Steuer insbesondere ohne oder mit geringer Euro-Einstufung dramatisch steigen würde.

Das eigentliche Ziel der zum 1. Mai 2005 verkündeten Aufhebung von § 23 Absatz 6a StVZO war die Abschaffung ungerechtfertigter Steuervorteile von schweren Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t. Derartige Fahrzeuge sind nach ihren objektiven Beschaffenheitskriterien als Pkw konzipiert und profitieren bisher von der im Vergleich zur für Pkw geltenden Besteuerung nach Hubraum und Emissionsverhalten deutlich günstigeren Gewichtsbesteuerung. Seit dem 1. Mai 2005 sind derartige Fahrzeuge nach Hubraum und Emissionsverhalten zu besteuern.

Nach Aussagen der Bundesländer entsprach dieser drastische Steueranstieg aber nicht ihrem Willen, so dass Motorcaravans unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zunächst weiter nach der bisherigen Rechtspraxis besteuert werden.

Der CIVD möchte mit dem folgenden Vorschlag eine sachgerechte und angemessene Anpassung für Motorcaravans an die bestehende hubraum- und emissionsorientierte Besteuerung von Pkw einbringen.

Ziele
1. Modernisierung der derzeitigen Systeme zur Besteuerung von Motorcaravans unter Herstellung eines einheitlichen durchgängigen Emissionsbezugs. Gleiches Steuermuster für alle Motorcaravans.
2. Schaffung von Anreizen für die Herstellung und Verwendung von Motorcaravans, die weniger umweltbelastend sind. Motorcaravans mit niedrigen Abgas- und/oder Lärmemissionen müssen bei der Kfz-Steuer niedriger besteuert werden als Motorcaravans mit höherem Schadstoffausstoß.
3. Vermeidung sachlich nicht gerechtfertigter Unterschiede zwischen den Fahrzeugen (z. B. anhand des Gesamtgewichts.
4. Erstellung einer sachgerechten Neuregelung, die Motorcaravans einer angemessenen Besteuerung unterwirft und insbesondere den spezifischen Besonderheiten dieser ‚Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung’ Rechnung trägt. Würdigung der Tatsache, dass Motorcaravans i. d. R. auf Nutzfahrzeugchassis aufgebaut sind.
5. Berücksichtigung eines angemessenen Vertrauensschutzes für die Halter von Motorcaravans mit keiner oder niedriger Euro-Einstufung. Das Durchschnittsalter von Motorcaravans beträgt knapp 12 Jahre. Lebensdauern von 20 bis 25 Jahren sind die Regel.

Vorschlag
Es wurden bereits Überlegungen durch die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen für eine emissions- und hubraumorientierte Besteuerung von Motorcaravans vorgestellt. Das nachfolgende Modell des CIVD orientiert sich an diesen Überlegungen in folgenden Punkten:

∑ Annahme der Vergleichbarkeit zwischen den Euro-Einstufungen für Pkw und Lkw (d. h.: der Steuersatz für Euro 3 Lkw entspricht dem für Euro 3 von Pkw).

∑ Die im Modell der drei Bundesländer vorgeschlagenen Abschläge stellen in gewissem Maße Höchststeuersätze dar; aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wird eine stufenweise Annäherung angewendet.

Neu sind im Modell des CIVD folgende Ansätze:

∑ Abschaffung der Gewichtsgrenzen.
∑ Zeitliche Staffelung bis zum Erreichen eines konstanten Streuersatzes.
∑ Aufteilung in lediglich zwei Hubraummodelle: eines bis einschließlich 3,0 und eines über 3,0 Liter.
∑ Einführung von Anpassungsfaktoren, mit denen ein sachgerechter und verhältnismäßiger Abschlag vom möglichen Steuerhöchstsatz erreicht wird.

1. Modell für Motorcaravans bis zu einem Hubraum von 3,0 Litern

vorgeschlagene Anpassungsfaktoren zur Ermittlung der Kfz-Steuer für Motorcaravans mit einem Hubraum bis einschließlich 3,0 Litern für folgende Zeiträume:

Euro 0
2006 bis 2008: 0,3.
2009 bis 2011: 0,4.
Ab 2012: 0,5

Euro
2006 bis 2008: 0,4
2009 bis 2011: 0,45
Ab 2012: 0,5

Euro
2006 bis 2008: 0,5
2009 bis 2011: 0,5
Ab 2012: 0,5

Euro 3 & 4
2006 bis 2008: 0,5
2009 bis 2011: 0,5
Ab 2012: 0,5

Steuerbetrag = jeweiliger Steuersatz für Diesel-Pkw x 30 x Anpassungsfaktor.
Beispiel für einen Motorcaravan bis zu 3,0 Liter Hubraum: 37,58 (Euro) x 30 x 0,3 = 338 Euro.

Die Steuersätze für die Euro-Einstufung sind gegeben. Der Faktor 30 bezieht sich auf die angefangenen 100 ccm Hubraum. Der jeweilige Anpassungsfaktor kann aus der Tabelle entnommen werden.

Daraus ergeben sich folgende Kfz-Steuersätze:

Vorgeschlagene Kfz-Steuer in Euro für Motorcaravans mit einem Hubraum bis einschließlich 3,0 Liter für folgende Zeiträume:

Euro 0
2006 bis 2008: 338
2009 bis 2011: 450
Ab 2012: 563

Euro 1
2006 bis 2008: 328
2009 bis 2011: 369
Ab 2012: 410

Euro 2
2006 bis 2008: 240
2009 bis 2011: 240
Ab 2012: 240

Euro 3 & 4
2006 bis 2008: 231
2009 bis 2011: 231
Ab 2012: 231


1. Modell für Motorcaravans bis zu einem Hubraum von über 3,0 Litern

vorgeschlagene Anpassungsfaktoren zur Ermittlung der Kfz-Steuer für Motorcaravans mit einem Hubraum über 3,0 Litern für folgende Zeiträume:

Euro 0
2006 bis 2008: 0,3
2009 bis 2011: 0,4
Ab 2012: 0,5

Euro 1
2006 bis 2008: 0,4
2009 bis 2011: 0,45
Ab 2012: 0,5

Euro 2
2006 bis 2008: 0,5
2009 bis 2011: 0,5
Ab 2012: 0,5

Euro 3 & 4
2006 bis 2008: 0,5
2009 bis 2011: 0,5
Ab 2012: 0,5

Steuerbetrag = jeweiliger Steuersatz für Diesel-Pkw x 45 x Anpassungsfaktor.
Beispiel für einen Motorcaravan über 3,0 Liter Hubraum: 37,58 (Euro) x 45 x 0,3 = 507 Euro.

Die Steuersätze für die Euro-Einstufung sind gegeben. Der Faktor 45 bezieht sich auf die angefangenen 100 ccm Hubraum. Dieser Wert stellt einen guten Mittelwert der Motorisierung in dieser Klasse dar. Der jeweilige Anpassungsfaktor kann aus der Tabelle entnommen werden.

Daraus ergeben sich folgende Kfz-Steuersätze:

Vorgeschlagene Kfz-Steuer in Euro für Motorcaravans mit einem Hubraum über 3,0 Liter für folgende Zeiträume:

Euro 0
2006 bis 2008: 507
2009 bis 2011: 676
Ab 2012: 845

Euro 1
2006 bis 2008: 492
2009 bis 2011: 553
Ab 2012: 615

Euro 2
2006 bis 2008: 361
2009 bis 2011: 361
Ab 2012: 361

Euro 3 & 4
2006 bis 2008: 347
2009 bis 2011: 347
Ab 2012: 347



Auswirkungen
1. Einführung eines durchgehenden Emissionsbezugs und damit verbundene Schaffung von Steuervorteilen für emissionsärmere Motorcaravans.
2. Angemessene und sachgerechtere Mehrbelastung von Motorcaravans.
3. Keine Einnahmeverluste auf Länderseite. Der Gesetzesantrag von Nordrhein-Westfalen (BR-Drs 229/05) sah für Motorcaravans von 2,8 t einen Steuersatz von 160 Euro vor. Die reellen Einnahmeverluste durch die Abschaffung der 2,8 t-Grenze können durch deutlich erhöhte Steuersätze für Fahrzeuge mit keiner oder niedriger Euro-Einstufung kompensiert werden.

Antwort

30.08.2005 00:40:31
Irgendwie kommen mir da die Sprüche meiner Großmutter in den Sinn: ungelegte Eier - und die rechte Hand weiß nicht, was die linke tut - und alle wollen unser bestes, unser Geld - und um das alles zu verstehen, müssen wir noch ein weiteres Semester belegen und blicken trotzdem nicht durch.

Tatsache ist, die kriegens wirklich

Antwort

31.08.2005 19:46:23
Hallo Claus!
Dein ungebrochenes Angagement in Ehren; aber hier hätte der Link gereicht! Grüße aus Mondorf VOLKER