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Frage

13.04.2005 10:13:39
Hallo,
muß schon wieder einen Beitrag schreiben !
Vom Niedersächsischem Finanzministerium habe ich Antwort bekommen auf meinen Einspruch gegen die Steuererhöhung.
Ich zitiere Mail an mich von Herrn Jürgen Tostberg aus dem Finanzministerium Hannover :
Nach Auffassung der Mehrheit der Obersten Finanzbehörden der Länder sind WOMO nach Aufhebung des §23Abs. 6a StVZO als Fahrzeuge der Klasse M (Personenbeförderung usw) mit besonderer Zweckbestimmung anzusehen. Sie sind demgemäß als PKW zu qualifizieren und nach Hubraum zu besteuern !

Derzeit wird noch geprüft, ob diese grundsätzliche Entscheidung uneingeschränkt für alle WOMO gelten soll oder ob für Fahrzeuge oberhalb einer festzulegenden Gewichtsgrenze weiterhin das zulässige Gesamtgewicht der Besteuerung zugrunde gelegt wird. Bei dieser Entscheidung werden die von Ihnen genannten Probleme und Argumente erwogen werden, um zu einer sachgerechten Lösung zu gelangen. Jedoch wird die stärkere Ausrichtung der KFZ-Steuer am Emissionsverhalten auch WOMO und bauartgleiche Fahrzeuge nicht weiterhin unberührt lassen können. Denn die daraus resultierenden Lasten sollten möglichst verursachergerecht auf alle Fahrzeughalter verteilt werden.
Da bislang eine abschließende Entscheidung noch nicht getroffen worden ist und die Abstimmung zwischen Bund und Ländern wohl vor Ende April nicht beendet sein wird, bitte ich Sie um Verständnis dafür, dass zum jetzigen Zeitpunkt
einer Entscheidung der zuständigen Bund-Länder-Gremien nicht vorgegriffen werden kann !
MfG i.A. Jürgen Tostberg - Pressestelle Finanzmin.Hannover

Soweit so gut, es tut sich also noch etwas !!
Ich bin verwundert, daß die Pressestelle mir so eine lange Mail zukommen läßt ! Haben sich nur wenige über Internet bei den Finanzbehörden beschwert ?? Denkt bitte daran, wir sind alle betroffen. Schreibt an die Finanzbehörden der Länder, damit die unseren Protest auch spüren !
Adresse gibt es bei www.camperline.de
MfG
Dietmar Reichelt