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29.11.2004 14:42:43
I: Fahrverbote in Südtirol ab 1. Dezember wegen Luftverschmutzung

Zur Bekämpfung der Luftverschmutzung haben vier Südtiroler Städte zeitlich befristete Fahrverbote beschlossen. In den Innenbereichen von Meran, Bozen, Brixen und Bruneck dürfen in der Zeit vom 1. Dezember 2004 bis 1. April 2005 montags bis samstags (Feiertage ausgenommen) von 7 bis 9 Uhr, von 12 bis 14 Uhr und von 17 bis 19 Uhr folgende Fahrzeuge nicht fahren: Benzin- und Dieselfahrzeuge, die vor dem 31. Dezember 1994 zugelassen wurden, sowie Zweitakt-Motorräder mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 1999. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 31.12.1994 gilt dieses stundenweise Fahrverbot vom 1. bis 24. Dezember auch an Sonn- und Feiertagen. Vom 25. Dezember bis 1. April 2005 gilt für diese Fahrzeuge die gleiche Regelung wie für PKW.
- Bei Feinstaubalarm wird das Fahrverbot auf den ganzen Tag ausgedehnt. Wenn an sieben Tagen in Folge der Grenzwert überschritten wird, dürfen alle Benzin-Fahrzeuge, die vor dem 31. Dezember 1994 zugelassen wurden, sowie alle Dieselfahrzeuge, mit Zulassung vor dem 31.12.2000, den innenstädtischen Bereich von 07:00 bis 19:00 Uhr nicht befahren. Dieses Verbot gilt so lange, bis die Konzentration an Feinstaubpartikeln den Grenzwert wieder unterschritten ist.
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An das auf die Innenbereiche beschränkte Fahrverbot müssen sich auch ausländische Autofahrer halten. Nicht betroffen von den Einschränkungen sind die Autobahnen und die Außerortsstraßen. Eine entsprechende Beschilderung weist auf die Straßen hin, die für die genannten Fahrzeuge tabu sind. Fahrzeuglenkern, die das Fahrverbot missachten, droht eine Geldbuße von 68,25 Euro.
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Der Grund für die ausgesprochenen Fahrverbote ist die zunehmende Luftverschmutzung. Vor allem in den Wintermonaten werden die Grenzwerte der Feinstaubbelastung immer wieder überschritten. Untersuchungen der Südtiroler Landesumweltagentur hatten ergeben, dass der Großteil der fahrzeugbedingten Luftverschmutzung von älteren Fahrzeugen verursacht werden.