Frage
21.08.2003 14:11:27
Kann mir jemand sagen,wielange die Kündigungszeit von der rechtlichen Seite für einen Stellplatz für Wohnwagen beträgt.
Mein Verpächter meint 6 Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres!
Bin völlig ratlos, da Ich der Meinung war es sind 3 Monate und schon einen neuen Platz gepachtet habe.
Bitte um Hilfe!
Danke im vorraus.....
Gabi
Antwort
30.08.2003 09:10:33
Hallo Gabi,
leider gibt es bei Stellplätzen keine gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist, so wie bei Wohnraum. Vielmehr muß die Kündigungsfrist im Pachtvertrag bei Abschluß vereinbart werden. Diese dürfte auch bei Deinem Pachtvertrag der Fall sein. Schau doch da mal rein.
Sollte kein schriftlicher Pachtvertrag mehr vorliegen, so wäre der Platzbetreiber verpflichtet, Dir seine Ausfertigung vorzulegen, um seine Behauptung zu belegen.
Hat auch er keinen Vertrag, na ja, dann ist eben auch keine Kündigungsfrist vereinbart und man kann täglich kündigen.
Es sei denn, man hätte mündlich etwas anderes vereinbart und könnte sich heute noch daran erinnern.
Gruß Horst