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Frage

26.06.2003 21:10:24
Hallo Campingfreunde,

vor kurzem ist mir etwas seltsames passiert. Nach 10 Stunden Fahrzeit mit meinem Wohnwagengespann, wollte ich auf der Urlaubsfahrt übernachten und fuhr auf einen freien Stellplatz für Reisemobile, den ich aus meiner Wohnmobilzeit kannte und des öfteren besucht hatte.
Nachdem ich auf dem gut frequentierten Gelände einen Platz gefunden hatte, stellte ich mich rückwärts in eine Lücke und kuppelte den Zugwagen ab, um ihn unmittelbar daneben zu stellen. Da ich keine Stühle und Tische aufstellen wollte und auch keine Markise habe, verbrauchte ich so den gleichen Platz, wie die anderen Wohnmobile, die eben dieses aufgebaut hatten.
Kaum hingestellt, kamen 5 Reisemobilisten und forderten uns auf, das Gelände zu verlassen, da dieser Platz nur für Wohnmobile sei. Wohnanhänger seien hier nicht zugelassen und würden regelmäßig von der Polizei entfernt. Wir würden zuviel Platz wegnehmen - wurde uns gesagt, und dies obwohl wir mit dem ganzen Gespann in dieser Aufstellung innerhalb der eingezeichneten Stellfläche für ein Wohnmobil blieben.

Solchermaßen irretiert verließen wir das Gelände um 5 km entfernt erneut unser Glück zu versuchen. Hier regelte ein Platzwart die Zufahrt. Wir bezahlten 10.-€ und wurden ohne wenn und aber auf das Gelände gelassen. Die Überraschung kam am nächsten Morgen: Für die 10.-€ hatten wir Gutscheine bekommen, die man uns in der benachbarten Raststätte mit einem Frühstück verrechnete. Also nahm alles noch ein gutes Ende.
Nun aber meine Frage: Darf man in Deutschland als Wohnwagengespann nicht auf die Reisemobilstellplätze? Regelt das WoMo-Zeichen dies oder ist das überhaupt kein offizielles Verkehrszeichen. Wenn ich nicht übernachten darf, wo kann ich meinen Abwassertank und meine Toilette entsorgen und frisches Wasser tanken. (Mein WoWa ist autark)
In Frankreich ist man da toleranter - oder lag es nur an den "freundlichen" Reisemobilisten auf dem erwähnten Stellplatz. Meines Wissens habe ich auch in Deutschland das Recht zur Wiedererlangung der Fahrtauglichkeit eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz im Wohnwagen zu übernachten.
Ich würde mich freuen, auch von Reisemobilisten zu hören, die Gespannfahrer als Partner und nicht nur von oben herab akzeptieren. Wir hatten 10 Jahre einen ADRIATIK 650 F - in dieser Zeit wäre es mir nie in den Sinn gekommen, einen Wohnwagenfahrer des Platzes zu verweisen - auch wenn ich im Recht gewesen wäre. Wenn ich in etwa der gleichen Zeit in Rente gehe, bin ich auch wieder einer von ihnen und will mich nicht schämen zu den Reisemobilisten zu gehören.
Bin gespannt auf Eure Antworten.
Gruß WOLFGANG

Antwort

27.06.2003 15:40:18
Hallo Wolfgang! Die STVO regelt das schon eindeutig durch ein Zusatzschild zum Zeichen 314.
" Zeichen 314 - Parkplatz
1. Das Zeichen erlaubt das Parken (§ 12 Abs. 2).
2. Durch ein Zusatzschild kann die Parkerlaubnis beschränkt sein, insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten ............. ". Das ist dann auch stassenverkehrsrechtlich verbindlich! Ob das nun logisch ist wegen Wierdererlangung der Fahrtauglichkeit (einmaliges Übernachten) ist fraglich aber laut STVO auf solch einem gekennzeichneten Parkplatz halt dann nicht. Ich persönlich würde Dich nie, wie Dir gesachehen, so ansprechen weil es mich als WoMo-Fahrer in Deiner geschilderten Art und Weise nicht stört! Na und das Entsorgen kannst Du doch halten wie Du möchtest an einer offiziellen Entsorgungsstation. Wenn´s mechan. passt ist das doch alles klar. Grüße aus Mondorf VOLKER

Kommentar

01.07.2003 08:23:39
Hallo Volker,
auch wir sind WOMO-Fahrer und uns würde es niemals stören, wenn ein WOWA-Gespann auf einem Stellplatz steht!
Tut mir leid, daß Du so ein negatives Erlebnis mit WOMO-Fahrern hattest!
Viele Grüße
Katja

Antwort

28.06.2003 17:08:38
Hallo Wolfgang,

leider gibt es unter den Wohnmobilfahrern die selben hochnäsigen, aroganten, intolleranten Säcke, die denken, alles unter Ihren vier oder mehr Rädern ist für Sie gemacht,
wie Sie unter den Wohnwagenfahrern zu finden sind.
Das ist so und man kann es nur hinnehmen, diskutieren ist da meist zwecklos.
Ich fahre selbst ein WOMO und werde jederzeit einen autarken Wohnwagen neben mir willkommen heißen.

Gruß
Klaus

Antwort

29.06.2003 10:09:33
Hallo Wolfgang,

Viele Grüße von einem WoMo Fahrer und Stellplatzfan. Sollten wir uns irgendwann in der von Dir geschilderten Form treffen--- herzlich willkommen!

Viele Campergrüße

Uli

Antwort

29.06.2003 10:31:29
Die Bezeichnung sagt es doch deutlich, WOMO-Stellplatz! Hier gleich auch 2 Stellplätze zu belegen ist nicht gerade kollegial.

Kommentar

29.06.2003 13:41:59
Lieber Stan, kannst du nicht lesen, er hat doch geschrieben, daß er genauso viel Platz wie die Womos in Anspruch genommen hat. Mir als Womofahrer ist es egal, wer neben mir steht. Man sollte doch ein wenig tolerant sein und die Nase nicht zu hoch halten, man kann nämlich ganz schnell wieder unten sein.

Kommentar

29.06.2003 19:19:47
Bitte vor dem schreiben, lesen !!!!!

Kommentar

08.07.2003 21:33:17
Hallo,
ich rate dir den Beitrag von Klaus Offenbecher zulesen, denn deine Äusserung bestätigt seine und meine Meinung.
Um es klipp und klar zu sagen, gehörst du meiner Meinung nach, zu 100 % zu dieser Klientel.Trotzdem hoffe ich das du auf deinen Reisen nie in Schwierigkeiten kommst, denn stell dir mal vor es kämen nur WoWa Gespanne vorbei und würden dich kennen.

Kommentar

24.07.2003 14:38:52
Hallo Campingfreunde,
heute bkam ich auf meinen Kommentar vom 8.7.03 zu der Äusserung von Stan Stolba folgende e-mail.

Stan Stolbe schrieb folgenden Text:
"Ich weiss nicht ob du nur cholerisch bist oder einen Streit suchst! Meiner Meinung nach steht jedem seine Äusserung frei. Deine Ratschläge kannst du dir schenken, überlege vielmehr, wie es aussieht, wenn diese Gespanne jedesmal 2 Plätze belegen. Wenn ich meine Stühle herausstellen will, fahre ich einen Campingplatz an und mache mich dort breit. Du gehörst vielleicht zu der Sorte, die sich überall breit macht. Auf weitere Korrespondenz bin ich nicht interessiert"

Ich erlaube mir diesen nicht zu kommentieren.

Kommentar

09.07.2003 17:56:04
Ob WOMO oder WOWA ist eigentlich egal. Es gibt aber in beiden Gruppen Fahrzeuge, die nicht autark sind. Wir haben da auf unserer Frankreichtour im Juni/Juli abenteuerliche Dinge (auch von deutschen Touristen) gesehen. Diese Fahrzeuge sollen auf einen Campingplatz! Autarke Fahrzeuge sollten frei stehen dürfen. Leider sagt die STVO etwas anderes: Das Zusatzschild SO-KFZ Wohnmobil gestattet ausdrücklich nur diesen Fahrzeugen das Übernachten auf den Stellflächen. In vielen Gemeinden wird das aber locker gehandhabt. Das ist dann Gemeindesache und sicherlich nicht das Problem der anderen Camper. Auf Umweltprobleme durch nicht autarke Fahrzeuge würde ich aber auch als Camper den kollegen ganz deutlich hinweisen, denn sonsr hat das freie stehen bald ein Ende, da können wir ganz sicher sein. Gruß aus OWL

Antwort

03.07.2003 11:29:18
Hallo Wolgang,

was mich noch interessiert ist in welcher Stadt bekommt man so einen Service
wo ein die Platzgebühr mit dem Frühstück verrechnet wird und zu dem zu dem
anderen bin ich der Meinung das es wohl nicht nötig getan hätte jemanden zu
vertreiben aber sowas hört man öfter also stellt man sich die frage sind
WoWa fahrer Camper 2ter Klasse ?

Gruß Wolfgang

Kommentar

14.08.2003 20:53:53
Hallo Wolfgang,

also der Platz mit dem Frühstücksservice war in Gau Bickelheim, ein Autohof Nähe Autobahn und ist beschrieben im Reisemobil Bordatlas.
Der Platz wo wir weggejagt wurden ist in Gau-Algesheim. Bitte nicht verwechseln!!!!
Viel Spass beim Frühstück.
Gruß Wolfgang

Antwort

08.07.2003 20:51:43
hallo wolfgang,wie du vielleicht schon gelesen hast,es gibt solche und solche womo-fahrer,aber warum müssen manche womo-häuptlinge immer eine markise und stühle aufstellen und platz für zwei in anspruch nehmen? Für so was gibt esCampingplätze!!!!! Mfg berthold