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Frage

28.01.2003 13:08:20
Hallo Caravanfreunde!
Ich bin noch nicht lange Wohnwagenbesitzer und im Club.Da gibt es natürlich Fragen. Ich habe einen Wilk de Lux 441 Baujahr 1996 erworben. Hat denn jemand Erfahrungen mit diesem Caravan? Ich möchte die 12 Volt Anlage vom Zugwagen unabhängig machen. Welche Kapazität sollte die Batterie etwa haben, um Lampen und Pumpen 5 Tage unabhängig vom Zugwagen zu betreiben? Ich hoffe, daß mich jemand dazu beraten kann.
Viele Grüße
Udo Pfaff

Antwort

28.01.2003 19:19:05
Hallo Udo! .......also! Erstmal solltest Du Dir Deine elektr.Verbraucher anschauen. Eine Bilanz aufstellen geht so: 12V=Betriebsspannung, am elektr.Gerät, Lampen und Wasserpumpe u.s.w., Betriebsstrom oder Leistung ablesen Strom in A, Leistung in W. Leistung(P)=Spannung(V)xStrom(A). Nun Deine Bilanz: (Ermittlung des Strombedarfs pro Tag), z.B. Stromsparleuchte- 8Watt x 4Stunden/Tag = 32 Wattstunden/Tag oder Wasserpumpe- 15Watt x 1Stunde/Tag = 15Wattstunden/Tag. So alle Deine elektr.Verbraucher addieren wie im Beispiel 47Wattstunden/Tag also bei Deinen geforderten 5Tagen 235Wattstunden. Auf den benötigten Stromverbrauch (I) in Ampere umrechnen I=P/U erhäst Du Ah. Du kannst die ganze Bilanzierung auch auf der Basis Stromverbrauch (Ah) machen und müsstest das gleiche Ergebniss bekommen. Nun den richtigen Akku aussuchen, keine Starterbatterie sondern Beleuchtungs- oder Solarakku (Ah) und vieleicht mit einem Universalladegerät kombinieren welches noch Spannung überwacht und Kühlschrank ggf. auf 12V= überwacht. Ladegerät z.B. Fa.Calira oder Fa.Votronic. Votronic zur Zeit bei Fritz Berger sonst www. .... . Viel Spass Grüsse aus Mondorf VOLKER

Kommentar

29.01.2003 11:09:36
Lieber Volker,
vielen Dank für Deine Hinweise. ich werde mal rechnen. Die Batterie wird wohl recht groß werden. Ich wollte die in den Flaschenkasten mit reinsetzen. Da werde ich mir wohl noch eine Waage für die Deichellast zulegen müssen, na ja was solls! Viele Grüße aus Sondershausen sendet Udo.

Kommentar

30.01.2003 06:41:14
Bitte lesen sie erst die Bertiebsanleitung für Gasanlagen bevor sie eine Batterie in den Flaschenkasten einbauen.Oder wollen Sie keine Gasflaschen mehr mitnehmen? Eine Batterie neben den Gasflaschen ist was für Lebensmüde.

Kommentar

30.01.2003 06:41:16
Bitte lesen sie erst die Bertiebsanleitung für Gasanlagen bevor sie eine Batterie in den Flaschenkasten einbauen.Oder wollen Sie keine Gasflaschen mehr mitnehmen? Eine Batterie neben den Gasflaschen ist was für Lebensmüde.

Kommentar

31.01.2003 10:36:10
In der Betriebsanleitung für Gasanlagen bin ich hinsichtlich Ihrer Befürchtungen nicht fündig geworden. Man geht doch davon aus, daß eine Gasanlage bei entsprechender Wartung dicht ist. Währe das anders, dürfte im WoWa kein Zünder von Geräten bedient werden. Ich werde diesbezüglich den TÜV noch mal konsultieren.
MfG Udo Pfaff

Kommentar

02.02.2003 18:46:20
Hallo Udo! Die DIN EN 1645-1 für Caravans sagt zum Gasflaschenkasten: "In Flaschenkästen oder Schränken dürfen sich keine Zündquellen befinden." Das innere der Flaschenkästen oder -schränke gilt als explosionsgefährdeter Bereich (Ex-Bereich Zone 2). Hier ist damit zu rechnen, daß explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann (Flaschenwechsel, Abblasen der Sicherheitsventile im Regler usw.). Geräte und Einrichtungen, die in diesem Bereich installiert werden, haben besondere Anforderungen zu erfüllen. Man sollte grundsätzlich in Flaschenkästen oder -schränken nur Betriebsmittel installieren die der Gasversorgung dienen. Werden Einrichtungen eingebaut, die während des Betriebes oder im Störungsfall Wärme oder Funken erzeugen können, sollte der Hersteller bestätigen, daß die Geräte für den Einsatz im Ex-Bereich Zone 2 geeignet sind.
Für elektr. Anlagen auf Campingplätzen und im Wohnteil von Caravans liegt die harmonisierte Norm DIN/VDE 0110 Teil 708 vor. Sie sagt: "Für die Bordnetzversorgung sollten spezielle Batterien ausgewählt werden", "Der Einbauraum für Batterien muß gut be- und entlüftet sein" und "Im Flaschenkasten dürfen Kabel und Leitungen für 230VAC weder vorhanden sein noch hindurchgeführt werden" Diese Forderung wurde in die gültige Fassung der Norm aufgenommen. Hiernach sind praktisch alle elektrischen Betriebsmittel, die über Leitungen versorgt werden, im Flaschenkasten nicht zulässig.
Du änderst eine bestehende Anlage und solltest die aktuellen und anerkantten Regeln der Elektrotechnik und Gasversorgung in Camoingfahrzeugen auf jeden Fall beachten. Rein in den Wohnwagen mit der Batterie, siehe oben. Dann ist Ihr auch viel "wärmer" und wird, was die Leistungsfähigkeit, angeht Dir bessere Dienste leisten als im verbotenen Flaschenkasten! Grüße aus Mondorf VOLKER

Kommentar

05.02.2003 21:08:57
Lieber Volker,
Du bist für mich mit Deinen Hinweisen eine echte Hilfe. Ich danke Dir dafür.Von meinen bisherigen Konzept nehme ich aus o.g. Gründen Abstand.
Bei meiner weiteren Recherche bin ich auf die Unterlagen von Jan- Helmut Peters, gibt es als pdf- Datei, gestoßen. Er beschreibt in allen Deteils die Nachrüstung einer autarken Stromversorgung von hoher Qualität. Sie hat natürlich auch ihren Preis.
Eine Energie-Station hat auch "Edisoft" Ronald S. enteickelt. Hier fehlen mir leider noch weitere Informa-tionen.
Ich werde wohl diese Anlage von Jan-Helmut Peters ohne Solarteil nachbauen. Übrigens sitzt hier die Batterie im Staukasten mit Entlüftung.
Nochmals vielen Dank für Deine Unterstützung.
Viele Grüße aus Sondershausen sendet Udo.