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Frage

10.02.2002 15:02:09
Mein Zugfahrzeug und mein Hänger sind auf 100km/h zugelassen.
Wie schnell darf ich damit in Österreich, der Schweiz und Italien fahren?

Antwort

10.02.2002 15:29:06
hallo dieter, so schnell, wie es in den jeweiligen ländern erlaubt ist, deine 100km/h zulassung hat nur in deutschland gültigkeit. in frankreich wiederum dürftest du eigentlich 130km/h fahren, aber nur, wenn du das schild ungültig machst, sonst darfst du nur 100km/h fahren. gruß susanne

Kommentar

11.02.2002 17:16:26
Die Geschwindigkeit in Frankreich mit 100 ist ein Trugschluss!!!
Es ist richtig, daß es dort keine Beschränkung für Gespanne gibt, also maximal 130. Jedoch nur für Franzosen. Wenn ein Ausländischer Wohnwagen in der Zulassung mit max. 100 angegeben ist, dann darf er auch in Frankreich nicht schneller als 100 fahren!!! Das wird natürlich nicht kontrolliert - aber bei einem Unfall schüttelt die Versicherung mit dem Kopf! Fazit: Auch wenn im Ausland eine höhere Geschwindigkeit erlaubt ist, so ist die im Fahrzeugschein angegebene Höchstgeschwindigkeit massgeblich. Wenn im Ausland nur 80 oder 90 erlaubt sind, dann darf auch ein 100er Fahrzeug nicht schneller als in dem entsprechenden Land erlaubt fahren! Ganz nebenbei gesagt: 130 mit einem Gespann in Frankreich ist ein gefährlicher Eiertanz - diese Geschwindigkeit sollte jeder vernünftige Verstand verbieten. Wer es nicht glaubt, der soll mal mit einem Gespann bei 130 eine Vollbremsung machen ...

Kommentar

11.02.2002 19:14:42
Lieber Herr Franz,

wo im Fahrzeugschein ist die Angabe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Anhängers vermerkt??

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rathgeber

Kommentar

11.02.2002 19:40:45
Unter Ziffer 6!
Wenn dort nichts eingetragen ist, dann gelten die gesetzlichen 80 km/h. Es kann auch sein, dass ein Hänger 100 fahren darf und unter Ziffer 6 nichts eingetragen ist. In diesem Fall steht bei den Zusatzeinträgen: "Auch mit Kennzeichnung max. 100 km/h zulässig". Selbst diese 100 dürfen nirgendwo überschritten werden - sonst kein Versicherungsschutz.