Antwort
29.05.2001 13:30:51
Hallo Hr.Huth, in D ist es grundsätzlich nicht verboten einmalig mit einem Gespann (PKW mit Caravan) auf einem Stellplatz zu übernachten (Plätze für LKW ausgenommen) solange man keinen Camping ähnlichen Betrieb entfaltet (das heißt: solange man keine Tische/Stühle oder ähnliches vor die Tür stellt, kein Abwasser herausläßt usw.) es gibt Ausnahmen (meist bei Sehenswürdigkeiten, Hinweistafeln beachten!). Zumindest hatte ich in Europa bei meinen Reisen bei einmaligen Zwischenübernachtungen keine Probleme (ich lasse jedoch den Caravan am PKW angehängt und drehe die Stützen nicht hinunter, außerdem übernachte ich, auch wegen der Sicherheit, auf Autobahnrastplätzen oder in der näherer Umgebung von Autobahnanschlußstellen (in belebten Gegenden)). Für Zwischenübernachtungen bei längeren Fahrten dürfte es also keine Probleme geben!
Antwort
30.05.2001 16:37:05
Hallo Manfred,
auch wir übernachten des öfteren auf Stellplätzen mit dem Gespann, eine kurze telefonische Anfrage bei dem Betreiber klärt, ob oder ob nicht, wir hatten noch keine Absage.
Eigentlich weiß keiner so genau, warum Gespanne nicht auf Stellplätzen übernachten dürfen. Autarkie sollte gegeben sein im eigenen Interesse. Wir ziehen Stellplätze vor, weil sie näher am Geschehen gelegen sind. Eine Stadtbesichtigung ist von einem Stellplatz aus besser zu machen. Auch suchen wir Stellplätze auf um nur zu parken. Mit einem Gespann einen PARKPLATZ zu finden grenzt manchmal an ein Wunder.
Meine Leser fragen des öfteren nach, warum es nicht offiziell erlaubt ist, leider kann keine Stelle eine geeignete Antwort geben. Es müßte doch egal sein, wer die Gebühr entrichtet------Oder? Ich möchte nochmal anmerken, zu übernachten, nicht campen, mit Liegestuhl und Wäscheleine, dies finde ich auch nicht in Ordnung, wer dies möchte ist auf dem Campingplatz besser aufgehoben.
Sonnige Grüße aus dem Saarland
Anja Burg
Senioren-Echo@t-online.de