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Frage

15.11.2000 21:34:28
Liebe Camper,
wir wohnen in einer Sackgasse in der am Ende mehrere Parkplätze sind. Vor und nach unserem Urlaub stellen wir dort schon mal für ein oder zwei Wochen unseren Wohnwagen dort ab. Nun wurde ich von einem Nachbarn massiv angesprochen wie lange der Wohnwagen dort noch stehen bleibt. Nun die Frage an Euch wie Lange kann ich meinen
angemeldeten Wohnanhänger dort abstellen? Für Antworten im voraus besten Dank mit Campergruss R.K.

Antwort

16.11.2000 11:12:33
Hallo Rainer,
soviel ich weiß, darf man einen angemeldeten Wohnanhänger bis zu 4 Wochen stehen lassen, Stützen dürfen sogar stehen.
Solange bekommt man keine Anzeige, und die lieben Nachbarn
können nichts dagegen machen.
Hoffe Dir schnell geholfen zu haben.

Antwort

16.11.2000 11:23:43
Wenn es sich vor Ihrem Haus um einen sogenannten Wendehammer handelt, dürften Sie dort überhaupt nicht parken. Als nächstes hängt die Parkerlaubnis von den Schildern ab. Wenn beides nicht relevant ist, darf man einen (zugelassenen) Caravan 14 Tage lang abstellen. Dabei muß er, wenn er bei Nacht nicht unter einer Laterne steht, mit dem rot-weiß gestreiften Schild an der dem Verkehr zugewandten Seite (also meistens hinten)versehen sein. Die Stützen dürfen heruntergeschraubt werden. Diese Parkeinschränkung gilt, obwohl man für den Caravan auch Kraftfahrzeugsteuer zu entrichten hat. Begründet wird das damit, daß ein Caravan alleine nicht fahrbereit ist und damit seien Parkplatz nicht jederzeit räumen kann. Angekuppelt an seinen Zugwagen gelten für einen Caravan keine besonderen Vorschriften - auch keine Beschränkun der Parkdauer. Übrigens: ein aktuelles und rechtskräftiges Urteil hat die Klage eines Anwohners abgewiesen, vor dessen Haus (in diesem Fall) ein Wohnmobil dauernd abgestellt war und der aus seinem Wohnzimmerfenster außer diesem Wohnmobil nichts mehr sah. Wer an einer Straße mit Parkmöglichkeit wohne, müsse das dulden. Das ist zwar ein etwas anderes Thema, aber es passte hier so schön dazu.
Es wäre übrigen schön gewesen, lieber Club-Kamerad, wenn Sie nicht anonym mit R.K. aufgetreten wären.
Mit freundlichen Grüßen aus
der Nibelungenstadt Worms

Antwort

16.11.2000 11:25:31
Zeimal sorry: ich hatte oben Ihren Namen nicht gesehen, und vier Wochen ist richtig - nicht zwei.

Antwort

16.11.2000 11:25:44
Zeimal sorry: ich hatte oben Ihren Namen nicht gesehen, und vier Wochen ist richtig - nicht zwei.

Antwort

18.11.2000 19:56:48
Bayern/Mittelfranken .Gleiches Problem Polizei sagt 14 Tage auch angekuppelt spiel keine Rolle auch wenn 10 cm vor und zurück gefahren wird :-((!!! Kompl. neuer Parkraum suchen nach 14 Tagen. Außer Schilder weisen hin das Parken für Wohnwagen erlaubt !!!. Die 14 Tage sollen nur für be-entladen für die Reise sein.Also vorsicht die Nachbarn sind danach immer freundlicher????:-)). Gruß an alle nicht Camper-Nachbarn.
H.-W. Voit