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Frage

26.10.2000 17:28:21
Sooo ein Ärger: tja da wollen mir meine "lieben" ´Nachbarn das Abstellen unseres Wohnmobil (Colorado 3,3to)direkt vor meiner eigenen Garage untersagen. Leider gehört der Garagenhof nict zum Sondereigentum in der Wohneigentumsanlage.

Für hilfreiche Tips (Links) wäre ich sehr dankbar.

ralf.heinisch@t-online.de

Antwort

26.10.2000 22:49:14
Hallo Ralf, hast scheinbar lange nicht mehr auf den Forumseiten geblättert; denn auf Deine Anfrage am 27.9. hatten Die bereits einige Clubmitglieder informativ geantwortet. Blätter doch einfach mal durch. Kleiner Tip von mir: --- Besonders interessante Beiträge drucke ich mir einfach aus, denn es kann sein, daß auch ich diese mal brauche. So habe ich mir inzwischen ein kleines Archiv zu-gelegt und muß nicht jedesmal zeitraubend (Providerfreund-lich) alle Seiten durchblättern. Ich habs einfach nach Themen sortiert. Viele Grüße an den Niederrhein aus dem LAND DER KÖNIGE (LDK-Kennz.) sendet...

Antwort

27.10.2000 17:42:27
Ich weiß zwar nicht, wie und ob ein Nutzungrecht des Garagenhofes geregelt ist/wie die Eigentumsverhältnisse dort sind, aber vielleicht hilft Dir der Artikel aus REISEMOBIL INTERNATIONAL, Ausgabe 06/2000 Seite 20 weiter:
"Recht und Gesetz/Parken im eigenen Hof
In der Teilungserklärung für eine Wohnungseigentumsanlage war für einen Miteigentümer ein Sondernutzungsrecht an einer bestimmten Fläche des Hofs vorgesehen, das er auf jede erlaubte Art nutzen durfte, auch als Kfz-Abstellplatz. Diese Formulierung umfasst die Möglichkeit, auf der ausreichend großen Fläche ein 8,80 Meter langes Reisemobil zu parken. So entschied das Kammergericht am 20.Oktober 1999 (Az.: 24 W 9855/98). Die Wohnungseigentümer konnten also nicht beschließen, dass auf der Fläche nur PKW abzustellen seien und Reisemobile ausdrücklich nicht. Mit einem solchen Beschluss würden die Miteigentümer in unzulässiger Weise in das eingeräumte Sondernutzungsrecht eingreifen."
Ich würde mich mit den "guten" Nachbarn kurzschließen um eine Nutzungsregelung zu vereinbaren, bevor es die "bösen" Nachbarn tun.