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Frage

09.10.2000 19:48:27
Hallo Campingfreunde,
heute wende ich mich an Euch, mir evtl. aus eigener Erfahrung zu berichten oder mir ein paar Tips zu geben, was ich denn nun machen muß oder sollte.
Sachverhalt: Unser Wohnwagen war gut 5 Wochen bei einem Fachhändler auf dem Platz, weil noch Garantiearbeiten zu erledigen waren. Am Samstag (7.10.) hole ich den Wagen ab und gehe mit der „Chefin“ des Betriebes zu unserem Caravan. Als ich aufschließen will, stelle ich sofort fest, daß versucht worden ist, das Türschloß aufzubrechen. Ich weise die Dame auf die Schäden am Türrahmen und an der Tür hin und sie meint dazu „das wäre doch schon beim Abliefern des Fahrzeuges so gewesen“, sie wolle jedoch noch mal mit ihrem Mann und dem Mitarbeiter sprechen, der den Wagen angenommen hat. Beim heutigen Telefonat mit dem Caravan-Händler erklärt dieser, ich müsse Ihm beweisen, das der Schaden noch nicht vorhanden war, als ich den Wagen abgegeben habe. Nach meiner Frage, wie dieser Beweis zu erbringen sei, meinte er „eben, das können Sie mir offensichtlich nicht beweisen und daher muß ich (der Händler) nicht dafür aufkommen.“ Auf meinen Vorschlag, ihm eine oder zwei eidesstattliche Versicherungen zu bringen, die bestätigen, das der Schaden an der Tür nicht gewesen ist, meinte er, er habe 6 Mitarbeiter und könne 6 eidesstattliche Versicherungen erbringen, daß der Wagen beschädigt abgeliefert worden sei und im übrigen würde er mich bitten, seinen Betrieb nicht mehr zu betreten........ und was nun ?
einen ratlosen Gruß aus Willich

Antwort

09.10.2000 20:01:57
Leider kann ich keine Empfehlung geben,wie Sie sich jetzt zu verhalten haben.Aber brennend gerne wüsste WER dieser Händler ist,denn Ihm möchte ich NICHT in die Hände fallen.
Ängstliche Grüße aus Kempen.

Antwort

09.10.2000 23:44:18
Hallo Herr Fellner, aus verständlichen Gründen habe ich hier nicht Namen genannt; eine e-Mail an Sie ist unterwegs. Falls andere Club-Mitglieder Einzelheiten wissen möchten, bitte ich um eine entsprechende e-Mail. Gruß aus Willich

Antwort

10.10.2000 07:57:30
Hallo Andreas Rieger, auch mich würde brennend interessieren um welchen Händler es sich hierbei handelt, um um diesen Betrieb einen entsprechenden Bogen machen zu können. Gruß aus Schwalmtal

Antwort

10.10.2000 11:10:25
Hallo Herr Rieger, eine sehr ärgerliche Sache, aber:
Sollte Ihr Wohnwagen bei dem Händler nicht in einer abgeschlossenen, niemanden anders zugänglichen Halle gestanden haben frage ich mich, warum Sie der Meinung sind der Händler müsse für den Schaden aufkommen, oder sind Sie der Meinung, der Händler hat den Schaden verursacht?
Stehe ich mit meinem Fahrzeug bei einem Restaurant "auf dem Platz" und es bricht jemand ein oder fährt dagegen, so gehe ich doch auch nicht zu dem Wirt und fordere Schadenersatz. Vom Händler kann man m.E. nur eine besondere "Fürsorgepflicht" und somit Haftbarkeit verlangen, wenn der Stellplatz besonders "Einbruchsgefährdet" ist und der Händler dieses wusste und es Ihnen verschwieg.
Ich glaube kaum, dass Stellplatzinhaber auf einem Campingplatz bei jedem Einbruch/Diebstahl beim Platzwart/Pächter erscheinen und Schadenersatz begehren....
Letztendlich ist so ein Vorkommnis eine Sache für die Teilkaskoversicherung (nach Anzeige bei der Polizei), wenn es zum Diebstahl versicherter Gegenstände im/am Fahrzeug gekommen ist, dann sind auch die Folgekosten (Beseitigung der Einbruchspuren an der Tür) mit versichert. Als "kriminalitätsgeschädigter" Großstädter habe ich aus diesem Grunde bei meinen Fahrzeugen seit Jahren die Teilkasko ohne Selbstbeteiligung, und es hat sich bisher immer "ausgezahlt", gerade vor einem Monat wurden mir z.B. die Kennzeichen gestohlen.

Ein guter Händler sollte in solch einem Fall keine dummen Wortspielchen betreiben, auch wenn König-Kunde einen oft zum Wahnsinn treiben kann (ich weiß warum die Monarchie abgeschafft wurde), sondern mit dem Kunden eine sachliche Lösung suchen, die keinesfalls Schadenersatz bei Schuldlosigkeit (es wird auch zu häufig Kundendienst mit Kulanz gleichgesetzt) bedeuten soll, aber eine entsprechende Betreuung/Beratung des Kunden ist hier zwingend notwendig!


Antwort

10.10.2000 22:53:34
Hallo Andreas, ich bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens ist der Händler für Schäden am Fahrzeug haftbar, weil die Haftung für Schäden aller Art bei Übergabe des Fahrzeugs auf ihn übergeht. Wenn sich der Händler darauf berufen möchte, daß der Wagen beschädigt abgegeben wurde, sollte dies eigentlich in dem Annahmeprotokoll stehen, was wahrscheinlich aber nicht erstellt wurde. Auf jeden Fall würde ich diesbezüglich einen Anwalt befragen oder alternativ mal die eigene Teilkaskoversicherung über den Sachverhalt informieren, die können meist auch und kostengünstiger Auskunft geben, wer haftbar ist.
Viel Erfolg,

Antwort

12.10.2000 20:11:20
Hallo zusammen und Danke für Eure Hinweise und Tipps, insbesondere von Herrn Pukropski das Nachfragen bei der eigenen Teilkasko. Gruß aus Willich