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Frage

04.10.2011 11:00:10
Moin Liebe Club-Mitglieder.
Melden uns nach Super Sonnen-Wochen auf FDZ (Fischland-Darß-Zingst) Klasse.... mit dem Weinsberg Orbiter 5,60 m auf dem Campingplatz "Am Freesenbruch" ..... im Mai war der Untergrund dort Kies und es war ok. Nach dem Dauerregen des Sommers hat man Sand aufgefüllt....... auch ok... wenn man Sand im WOMO mag ... Schmunzel. Alle zwei Tage "abgestöpselt" und dann auf Besichtigungstour. ........... Parkplatz-Problem....... eigentlich nicht........Zingst am Bodden-Hafen, auf dem Postparkplatz. In Prewro am Boddenhafen....... allerdings nicht in Nähe der Seemannskirche ! Dort dürfen BUSSE halten aber keine WOMOS! ...... In Ahrenshoop Ärger: komplett freier Parkplatz an der Schifferkirche, Parkgebühr bezahlt, als wir nach 15 Min aus der Kirche kamen wurden gerade unser WOMO vom Ordnungamt fotografiert !! gefragt warum?? Antwort: "Hier dürfen keine WOMOS parken nur PKW, so steht es auf dem Schild am Eingang des Parkplatz"..... freundlicherweise ließ der Herr uns fahren und fur selber weiter umd dann wie wir sahen gezielt den nächsten Parkplatz mit WOMO anzusteuern..... !!! ........ Nun unsere FRAGE:

" WAS BEDEUTET DAS SCHILD MIT DEM PKW ???" ......

"Was ist ein WMOMO mit 5,60 m Länge? ".....

Wir werden diese Frage auch beim ADAC und in anderen Foren stellen......... denn wie wir auf dem Reisemobilhafen erfahren mussten haben viele kleine WOMOS dieses Problem. .......... Ein großer Werkstatt-Kastenwagen ist auch kaum kürzer und ein Kombi ebenso.

...........
Grüßen alle WOMO-Fahrer

Antwort

05.10.2011 08:17:18
Hallo Klaus,
ja es ist grausam mit unseren Gesetzgebung- u. Erziehungsmaßnahmen- im Kopf vorgestellten Regeln.
Laut Amtsgericht- Ist es möglich Gesetze u. Regeln selbst zu erstellen wenns angeblich der Gemeinde- Stadt dem Übermäßigkeit der Leute zu begründen ist! Also ein oder zwei Womo stehen auf dem Parkplatz u. regulär gegen 8-10 Parkenden PKW.s. Schild her- gleich Verbot für Womos.
Ich lieb hier France wo Camping in jedem Ort einer Gemeinde- stadt Großgeschrieben wird u. als Naherholung jedem Menschen erklärt wird. Hier ist damit die Mehrheit der menschen gegeben- u. kommt nicht auf solche Gedanken sondern es ist ein muß an jeden Ort so was zu schaffen. Der Unwissende
wendet sich an die Polizei u. wird dann zugewiesen an den richtigen Platz. Gleiches gilt auch für öffendliche Wasserstelle- die auch mal bei uns so war.
Campergruß

Antwort

07.10.2011 08:22:07
Guten Morgen,

ganz einfach ausgedrückt:

Wenn in Deinem Fahrzeugschein(Zulassungsbescheinigung) bei der Fahrzeugart Wohnmobil steht, dann darf man bei der Beschilderung Pkw. n i c h t parken.

Es kommt immer auf diesen Eintrag an. Bei WOMO kann man dies ja leicht von außen erkennen. Bei Kastenwägen ist es nicht immer so einfach.

Aufgrund Deiner Erfahrungen solltest Du Dich schriftlich an das örtliche Fremdenverkehrsbüro und den Bürgermeister persönlich wenden, mit dem Hinweis "WOMO-Unfreundlich" und Info Camperpresse.
Vielleicht denkt man dann mal um.

Gruß Peter Simon

Kommentar

21.10.2014 12:36:38
Das sehe ich auch so! Man muss die örtliche Behörden (höflich) anschreiben, möglichst auch direkt in Kopie an den Bürgermeister und auf die Unfreundlichkeit hinweisen.
Bei den bekannten Reisemobilzeitschriften kommt das evtl. auch gut an.

Kommentar

16.10.2015 12:56:36
Wie ist es denn, wenn man auf dem Parkplatz eines Golfplatzes übernachtet?